Institutionelle Förderung aus dem „Ökotopf“ stoppen

Fokus muss auf sichtbaren Projekten zum Schutz von Natur, Gewässern und Klima liegen – Intransparente Entscheidungsprozesse, Zielverfehlung und Mittelverschwendung verhindern

Um die Effizienz des sogenannten „Ökotopfs“ der Stadt Braunschweig bei der Förderung von Projekten des Gewässer-, Natur- und Klimaschutzes zu erhöhen, haben wir den Antrag gestellt, künftig auf die institutionelle Förderung von Vereinen zu verzichten. „Eine permanente Bezuschussung von Betriebskosten von Vereinen führt nicht zwingend zu einem Mehrwert für die Umwelt. Wir halten es für zielführender, ausschließlich projektbezogen zu fördern. Wir bitten die Verwaltung deswegen, die Förderrichtlinien dahingehend zu ändern und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen“, erläutert unsere Sprecherin im Umwelt- und Grünflächenausschuss, Antoinette von Gronefeld.

Die Förderrichtlinie „Ökotopf“ hat sich aus unserer Sicht grundsätzlich als wirkungsvolles Instrument zur Stärkung ehrenamtlicher und gemeinwohlorientierter Initiativen bewährt, insbesondere durch die projektbezogene Unterstützung innovativer, umweltwirksamer Vorhaben. Wir stehen deswegen unverändert zur gezielten Förderung von konkreten Projekten. Die in der Förderrichtlinie ebenfalls enthaltene institutionelle Förderung hingegen führt in vielerlei Punkten zu strukturellen Fehlanreizen, begründet Antoinette von Gronefeld den Antrag.

Der Fokus der Förderrichtlinie liegt originär auf sichtbaren und wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Natur, Gewässern und Klima. „Eine Umlenkung knapper Haushaltsmittel in die laufenden Vereinsstrukturen schwächt aber diesen Ansatz und läuft dem eigentlichen Ziel sogar zuwider“, meint Antoinette von Gronefeld und sagt weiter: „Wenn wir den größtmöglichen Erfolg für den Klimaschutz erreichen wollen, dann gelingt uns das am besten mit Projekten. Diese können dann Vorbild für andere Initiativen sein, das wäre eine wichtige Weiterentwicklung.“

Momentan besagt die Förderrichtlinie, dass der überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für institutionelle Maßnahmen ausgezahlt werden kann. Denn 40 % der jährlichen Mittel müssen zwar als Projektmittel gewährt werden, diese Bindung besteht jedoch nur bis 31. August eines jeden Jahres. Danach können auch diese Gelder für institutionelle Förderungen verwendet werden. Die Prüfung und Bewertung institutioneller Förderanträge ist zudem mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, da Inhalte, Wirkungen und Bedarfe schwer objektivierbar sind. Das führt zu potenziell intransparenten Entscheidungsprozessen, Zielverfehlungen und Mittelverschwendung. Das lässt sich mit der Änderung der Förderrichtlinien verhindern.